Fördermittel in Hessen 2026:
KfW, Hessengeld und WI-Bank
Alle Förderprogramme für Hauskauf, Neubau und Sanierung in Kassel und Nordhessen. Wir prüfen, was du bekommst.
Welche Förderprogramme gibt es in Hessen?
Wer in Hessen eine Immobilie kauft, baut oder saniert, kann von mehreren Förderprogrammen gleichzeitig profitieren. Die Programme kommen aus drei Quellen: dem Bund (KfW), dem Land Hessen (WI-Bank + Hessengeld) und teilweise von der Kommune. Die meisten sind kombinierbar.
Hier findest du alle aktuellen Programme auf einen Blick, mit den konkreten Konditionen für 2026.
Hessengeld: Zuschuss zur Grunderwerbsteuer
10.000 € pro Käufer, plus 5.000 € pro Kind
Das Hessengeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Hessen zur Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Immobilienkauf. Es wird über die WI-Bank beantragt.
- 10.000 € pro Erwerber, der einzieht (max. 20.000 € bei 2 Käufern)
- 5.000 € für jedes Kind unter 18, das mit einzieht
- Begrenzt auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer
- Für Kaufverträge ab dem 1. März 2024
- Immobilie muss in Hessen liegen und selbst bewohnt werden
- Erstmaliger Immobilienerwerb (kein Vorbesitz, auch nicht geerbt oder in anderem Bundesland)
Rechenbeispiel: Ein Paar mit 2 Kindern kauft ein Haus in Kassel für 350.000 €. Grunderwerbsteuer in Hessen: 6 % = 21.000 €. Hessengeld: 2 × 10.000 € + 2 × 5.000 € = 30.000 €. Da das Hessengeld auf die Grunderwerbsteuer begrenzt ist, erhalten sie 21.000 €, also die volle Steuer erstattet.
Antrag: Digital über das Kundenportal der WI-Bank. Benötigt werden: Kaufvertrag, Personalausweis, Meldebescheinigung (innerhalb von 3 Jahren nach Antrag). Kombination mit KfW-Programmen und dem Hessen-Darlehen ist möglich.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, finanzen.hessen.de, WI-Bank. Stand April 2026.
WI-Bank: Hessen-Darlehen für Neubau und Bestandserwerb
Die WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) vergibt zinsgünstige Darlehen für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Es gibt zwei Varianten:
| Programm | Zinssatz | Zinsbindung | Max. Kredit | Für |
|---|---|---|---|---|
| Hessen-Darlehen Neubau | 0,60 % (eff. 0,68 %) | 20 Jahre | 220.000 € | Neubau, max. 2 WE |
| Hessen-Darlehen Bestandserwerb | 0,60 % (eff. 0,68 %) | 20 Jahre | 200.000 € | Bestandskauf, max. 2 WE |
Voraussetzungen:
- Erstmaliger Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
- Mindestens 10 % Eigenkapital
- Einkommensgrenzen: 1-Personen-Haushalt max. 30.565 €/Jahr (ca. 44.900 € brutto), 2-Personen-Haushalt max. 51.405 €/Jahr (ca. 74.700 € brutto), plus Zuschlag pro Person und Kind
- Nachrangige Grundbucheintragung (dadurch kann deine Hauptfinanzierung günstiger werden)
- Sondertilgungen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Wichtig: Kaufvertrag (Bestand) bzw. Baubeginn (Neubau) darf erst nach Bewilligung des Förderdarlehens erfolgen. Ausnahme: Rücktrittsvorbehalt im Vertrag.
Quelle: WI-Bank, wibank.de. Stand April 2026. Hohes Antragsaufkommen, verlängerte Bearbeitungszeiten möglich.
KfW-Förderung: Bundesweit, auch in Hessen nutzbar
Zusätzlich zu den Landesprogrammen stehen dir die KfW-Programme des Bundes zur Verfügung. Die wichtigsten für Immobilienkäufer und Sanierer in Hessen:
KfW 261: Wohngebäude-Kredit
Förderkredit ab 2,77 % für die energetische Sanierung. Bis zu 150.000 € je Wohneinheit, plus Tilgungszuschuss von 5 % bis 25 % (bis zu 37.500 €). Für alle, keine Einkommensgrenzen.
KfW 300: Wohneigentum für Familien
Förderkredit ab 0,01 % für Familien mit Kindern. Bis zu 270.000 €. Einkommensgrenze 90.000 € (plus 10.000 € pro Kind). Effizienzhaus 40 erforderlich.
KfW 458: Heizungsförderung
Bis zu 70 % Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen. Wird als direkter Zuschuss ausgezahlt, kein Kredit. Kombinierbar mit KfW 261.
KfW 358/359: Ergänzungskredit
Förderkredit für einzelne energetische Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung), die nicht die volle Effizienzhaus-Stufe erfordern.
So holst du das Maximum raus
Die meisten Programme sind kombinierbar. Eine Familie mit 2 Kindern, die in Kassel ein Haus kauft und saniert, könnte folgende Förderung erhalten: Hessengeld (bis zu 30.000 € Zuschuss) + KfW 261 (bis zu 150.000 € Kredit mit Tilgungszuschuss) + Hessen-Darlehen (bis zu 200.000 € zu 0,60 %). Die genaue Kombination hängt von deiner Situation ab. Wir prüfen kostenlos, was möglich ist.
☎ Jetzt Fördercheck anfordernHäufige Fragen zu Fördermitteln in Hessen
Ja. Das Hessengeld ist mit KfW-Programmen und dem Hessen-Darlehen kombinierbar. Die offizielle FAQ des Landes Hessen bestätigt: "Eine Zuwendung von anderen Stellen des Landes oder anderen öffentlichen Stellen schließt die Förderung durch das Hessengeld nicht aus."
Nein. Das Hessengeld gilt nur für Kaufverträge, die ab dem 1. März 2024 notariell beurkundet wurden. Ausnahmen vom Stichtag sind laut Land Hessen nicht vorgesehen.
Beim Hessengeld: Du kannst als Ersterwerber den Antrag stellen, auch wenn dein Partner Vorbesitz hat. Beim KfW 300: Nein, dort darf weder du noch dein Partner eine Wohnimmobilie besitzen. Beim Hessen-Darlehen gelten eigene Regeln. Wir prüfen das individuell für dich.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Bei einem Haus für 350.000 € sind das 21.000 €. Das Hessengeld kann diese Kosten teilweise oder vollständig ausgleichen.
KfW-Programme (261, 300, 358) werden über einen Finanzierungspartner beantragt. Das übernehmen wir für dich. Das Hessengeld beantragst du selbst über das WI-Bank-Portal. Das Hessen-Darlehen läuft über eine Wohnungsbauförderstelle, wir beraten dich dazu.
Für einen 1-Personenhaushalt liegt das maximal anrechenbare Einkommen bei 30.565 EUR pro Jahr, was etwa 44.900 EUR Brutto bei einem Angestelltenverhältnis entspricht. Bei mehr Haushaltsmitgliedern steigt die Grenze entsprechend. Die exakte Tabelle für deine Konstellation hat die WI-Bank, oder du fragst uns kurz.
Den Antrag stellst du vor der Beurkundung des Kaufvertrags über das WI-Bank-Kundenportal. Nach der Prüfung kommt der Zuwendungsbescheid digital ins Portal. Ausgezahlt wird, sobald du innerhalb von drei Jahren nachweist, dass du in der Immobilie wohnst.
Beim ersten Immobilienkauf in Hessen lassen sich bis zu drei Programme kombinieren. Das Hessengeld als Zuschuss zur Grunderwerbsteuer (10.000 EUR pro Käufer, dazu 5.000 EUR pro einziehendem Kind), dazu das Hessen-Darlehen der WI-Bank zu 0,60 % (max. 200.000 EUR Bestand, 220.000 EUR Neubau), und für Familien obendrauf der KfW 300 Familienkredit bis 270.000 EUR. Was davon in deinem Fall greift, hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Bauvorhaben ab.
Nein. Das Baukindergeld (KfW 424) wurde 2023 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Was übrig ist auf Landesebene: das Hessengeld mit 5.000 EUR pro einziehendem Kind. Auf Bundesebene: der KfW 300 Familienkredit bis 270.000 EUR, wenn das Haushaltseinkommen unter 90.000 EUR liegt (plus 10.000 EUR pro weiterem Kind).
Beim Neubau eines Effizienzhauses 40 in Hessen kannst du gleich drei Töpfe anzapfen: das Hessen-Darlehen Neubau bis 220.000 EUR zu 0,60 % (inklusive Effizienzhaus-Zuschlag von 20.000 EUR), den KfW 300 Familienkredit bis 270.000 EUR (Haushaltseinkommen unter 90.000 EUR pro Jahr) und für die Heizung den KfW 458 Zuschuss bis 70 % der Kosten.
Welche Förderung steht dir zu?
Wir prüfen kostenlos alle Programme für deine Situation und integrieren die Förderkredite in deine Gesamtfinanzierung.
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