Welches Einkommen die Bank wirklich ansetzt, warum der nahtlose Wiedereinstieg zählt – und wie die Finanzierung mit nur einem Gehalt trotzdem gelingt.
Autor und fachliche Beratung: Salomon Davin •
Salomon Davin ist Diplom-Kaufmann und zugelassener Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO, zusätzlich § 34c GewO). Er begleitet Familien, Kapitalanleger und Eigennutzer bei der Baufinanzierung – mit dem Schwerpunkt, Finanzierungen auch in besonderen Lebenslagen wie Elternzeit und Schwangerschaft tragfähig zu strukturieren.
| Auf einen Blick: Baufinanzierung in Elternzeit und Schwangerschaft ✓ Elterngeld zählt selten voll – Banken setzen das Elterngeld (Basiselterngeld max. 1.800 €/Monat) meist nur teilweise oder gar nicht als dauerhaftes Einkommen an. ✓ Wiedereinstieg ist der Knackpunkt – Viele Banken verlangen eine Arbeitgeberbescheinigung über die möglichst nahtlose Rückkehr in die alte Stelle nach der Elternzeit. ✓ Schwangerschaft ist kein Ablehnungsgrund – Eine Absage allein wegen einer Schwangerschaft ist nach dem AGG unzulässig – entscheidend ist die nachweisbare Tragfähigkeit. ✓ Ein-Einkommen-Rechnung als sichere Basis – Wer die Rate dauerhaft mit nur einem Gehalt stemmen kann, finanziert auf der sicheren Seite – und überzeugt fast jede Bank. ✓ Timing entscheidet – Eine vor der Elternzeit abgeschlossene Finanzierung wird auf Basis des vollen Haushaltseinkommens berechnet. ✓ Flexible Tilgung schafft Luft – Niedrige Anfangstilgung plus kostenlose Sondertilgungen entlasten die einkommensschwache Phase. ✓ Rücklagen schlagen Versprechen – Drei bis sechs Monatsraten als Puffer überzeugen Banken mehr als die bloße Aussicht auf künftiges Einkommen. ✓ Bankenvergleich lohnt besonders – Institute bewerten Elternzeit sehr unterschiedlich – ein Vergleich über mehr als 600 Bankpartner findet den passenden Geldgeber. |
Kind und eigenes Zuhause – für viele Familien gehört beides untrennbar zusammen. Doch ausgerechnet in der Phase, in der der Wunsch nach den eigenen vier Wänden am größten ist, wird die Baufinanzierung am schwierigsten: Schwangerschaft und Elternzeit verändern das Haushaltseinkommen, und genau das prüfen Banken besonders genau. Wer weiß, wie Kreditinstitute in dieser Lebenssituation rechnen, kann seine Finanzierung gezielt vorbereiten – und vermeidet teure Überraschungen oder eine unnötige Absage.
Dieser Ratgeber erklärt, welches Einkommen Banken während der Elternzeit tatsächlich ansetzen, welche Rolle der Wiedereinstieg in den Beruf spielt und wie Sie eine Baufinanzierung auch dann sicher stemmen, wenn vorübergehend nur ein Gehalt fließt. Die aktuellen Konditionen für Ihre persönliche Rechnung finden Sie jederzeit unter https://baufivergleich.de/aktuelle-zinsen/.
Kann man in der Elternzeit eine Baufinanzierung bekommen?
| Ja – eine Baufinanzierung während der Elternzeit ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, ob die Bank ein ausreichendes dauerhaftes Einkommen oder einen gesicherten Wiedereinstieg nach der Elternzeit anerkennt. Das Elterngeld allein (max. 1.800 € im Monat) reicht dafür meist nicht aus. Wer den Wiedereinstieg nachweist oder die Rate mit nur einem Einkommen tragen kann, hat sehr gute Chancen auf einen Kredit in der Elternzeit. |
Warum Elternzeit und Schwangerschaft für Banken eine Sondersituation sind
Eine Baufinanzierung läuft über 20, 30 oder mehr Jahre. Die Bank trifft also eine sehr langfristige Entscheidung und will sicher sein, dass die monatliche Rate dauerhaft bezahlt werden kann – nicht nur heute, sondern auch in zehn Jahren. Grundlage dafür ist das nachhaltig verfügbare Nettoeinkommen. Genau hier liegt das Problem in der Elternzeit: Das Einkommen sinkt vorübergehend deutlich, und die Bank muss einschätzen, ob und wann es wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückkehrt.
Hinzu kommt: In der Elternzeit erhält ein Elternteil in der Regel kein volles Gehalt, sondern Elterngeld – eine staatliche Leistung, die zeitlich befristet ist. Befristete Einnahmen zählen für Banken nicht als verlässliche Grundlage einer jahrzehntelangen Verpflichtung. Das ist kein böser Wille, sondern Folge der regulatorischen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Wohnimmobilienkreditrichtlinie). Banken müssen prüfen, ob die Finanzierung realistisch tragbar ist – nicht, ob sie es im besten Fall sein könnte.
Wichtig zu verstehen: Schwangerschaft und Elternzeit sind keine Ausschlusskriterien. Sie verändern nur die Rechengrundlage. Mit der richtigen Vorbereitung und Strukturierung der Finanzierung lassen sich die meisten Hürden überwinden.
Welches Einkommen die Bank in der Elternzeit ansetzt
Der entscheidende Punkt vorweg: Das Elterngeld wird von den meisten Banken nicht oder nur eingeschränkt als Einkommen anerkannt. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro im Monat und ersetzt nur einen Teil des früheren Nettogehalts (in der Regel rund 65 Prozent). Vor allem aber ist es befristet – und genau das ist für die Bank das Ausschlusskriterium.
So gehen Banken mit dem Elterngeld um
- Gar keine Anrechnung: Viele Institute lassen das Elterngeld in der Tragfähigkeitsrechnung vollständig außen vor, weil es nur für wenige Monate fließt.
- Teilweise Anrechnung: Einzelne Banken erkennen das Elterngeld während der laufenden Bezugsphase teilweise an – jedoch nie als dauerhaftes Einkommen für die gesamte Kreditlaufzeit.
- Anrechnung erst nach Wiedereinstieg: Sobald ein verbindlicher Rückkehrtermin und das künftige Gehalt nachgewiesen sind, rechnet die Bank wieder mit dem vollen Erwerbseinkommen.
| Bankbewertung des Elterngeldes | Häufigkeit in der Praxis |
| Keine Anrechnung | häufig |
| Teilweise Anrechnung (während Bezug) | gelegentlich |
| Volle Anrechnung als Dauereinkommen | selten |
Das bedeutet in der Praxis: Liegt das Elterngeld bei den maximalen 1.800 Euro, hilft das für die Baufinanzierung oft wenig – denn der entscheidende Wert ist nicht die Höhe, sondern die Dauerhaftigkeit des Einkommens. Für die langfristige Rechnung zählt vor allem das Gehalt, zu dem der Elternteil nach der Elternzeit zurückkehrt.
| Welche Einkommensarten Banken wie bewerten ✓ Unbefristetes Festgehalt nach der Probezeit – voll anrechenbar (stärkste Grundlage) ✓ Gehalt nach gesichertem Wiedereinstieg – voll anrechenbar mit Arbeitgeberbescheinigung – Elterngeld (max. 1.800 €) – meist gar nicht oder nur befristet anrechenbar – Kindergeld – je nach Bank teilweise, oft nur ergänzend berücksichtigt |
Der nahtlose Wiedereinstieg: das wichtigste Kriterium
Wenn das Elterngeld kaum zählt, dann hängt fast alles an einer Frage: Kehrt der Elternteil nach der Elternzeit verlässlich in den Beruf zurück – und zu welchem Gehalt? Viele Banken machen die volle Anerkennung des früheren Einkommens davon abhängig, dass die Rückkehr möglichst nahtlos und in die bisherige (oder eine gleichwertige) Stelle erfolgt.
Was Banken konkret sehen wollen
- Arbeitgeberbescheinigung: ein Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht und die Rückkehr zu einem bestimmten Termin geplant ist.
- Rückkehrtermin und Stundenumfang: idealerweise eine Vollzeit- oder feste Teilzeitrückkehr mit konkretem Datum und vereinbartem Gehalt.
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis: ein unbefristeter Vertrag ist deutlich überzeugender als eine Befristung, die kurz nach der Elternzeit ausläuft.
- Bisherige Gehaltsnachweise: Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Elternzeit belegen das Einkommensniveau, zu dem zurückgekehrt wird.
Liegen diese Nachweise vor, rechnet die Bank in vielen Fällen wieder mit dem vollen Erwerbseinkommen – so, als gäbe es die Elternzeit-Lücke nicht. Genau deshalb ist die Arbeitgeberbescheinigung in der Praxis oft das wertvollste Dokument der gesamten Finanzierung.
Das ist zugleich die Kehrseite: Wer nicht plant, direkt nach der Elternzeit in die alte Stelle zurückzukehren – etwa wegen eines längeren Erziehungsmodells, eines Arbeitgeberwechsels oder einer geplanten Selbstständigkeit –, muss damit rechnen, dass die Bank dieses künftige Einkommen vorsichtiger oder gar nicht ansetzt. Dann bleiben im Wesentlichen zwei Wege, die wir weiter unten ausführen: direkt nach der Elternzeit wieder ins Einkommen kommen – oder die Finanzierung von vornherein mit nur einem Gehalt rechnen.
Welche Unterlagen benötigt die Bank?
Gerade weil die Einkommenssituation in der Elternzeit erklärungsbedürftig ist, überzeugt eine vollständige Unterlagenmappe besonders. Diese Dokumente sollten Sie für eine Baufinanzierung in der Elternzeit bereithalten:
- Arbeitgeberbescheinigung über das fortbestehende Arbeitsverhältnis, den Rückkehrtermin und den künftigen Stundenumfang
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor der Elternzeit als Nachweis des Einkommensniveaus
- Arbeitsvertrag (möglichst unbefristet); bei Teilzeitrückkehr der geänderte Vertrag mit neuem Stundenumfang
- Elterngeldbescheid über Höhe und Bezugsdauer des Eltern- bzw. Elterngeld Plus
- Eigenkapitalnachweise (Kontoauszüge, Bausparverträge, Depotauszüge) sowie eine Selbstauskunft mit Haushaltsrechnung
Je lückenloser diese Nachweise sind, desto leichter fällt der Bank die Beurteilung der Kreditwürdigkeit in der Elternzeit – und desto höher ist die Chance, dass das künftige Einkommen voll angerechnet wird.
Baufinanzierung während der Schwangerschaft: die Rechtslage
Schon während der Schwangerschaft beginnen viele Paare, eine Immobilie zu suchen. Hier hält sich ein hartnäckiges Gerücht: dass Banken Schwangeren grundsätzlich keinen Kredit geben. Das ist so nicht richtig.
Eine Ablehnung allein wegen einer Schwangerschaft wäre eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und damit nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig. Banken dürfen nicht nach einer Schwangerschaft fragen, um sie zum Ablehnungsgrund zu machen. Was sie dürfen und müssen, ist eine sachliche Prüfung der künftigen Einkommenssituation – und die verändert sich mit Geburt und Elternzeit nun einmal.
In der Praxis heißt das: Eine Schwangere wird nicht wegen der Schwangerschaft abgelehnt, sehr wohl aber kann die absehbar sinkende Haushaltsleistung in die Tragfähigkeitsrechnung einfließen. Wer offen mit der Situation umgeht und gleichzeitig nachweist, dass die Rate auch in der Elternzeit getragen werden kann, hat die besten Karten. Verschweigen ist dagegen keine gute Idee – spätestens bei den Einkommensunterlagen wird die Situation ohnehin sichtbar, und Offenheit schafft Vertrauen für die langfristige Zusammenarbeit.
Die zwei realistischen Wege zur Baufinanzierung in Elternzeit und Schwangerschaft
Weg 1: Direkt nach der Elternzeit wieder ins Einkommen
Der klassische und für Banken überzeugendste Weg: Ein Elternteil arbeitet durchgehend weiter, der andere kehrt nach einer planbaren Elternzeit zu einem festen Termin in den Beruf zurück. Mit Arbeitgeberbescheinigung und bisherigen Gehaltsnachweisen rechnet die Bank dann mit dem vollen Haushaltseinkommen. Die Elternzeit ist in diesem Modell nur eine vorübergehende Delle, die mit Rücklagen überbrückt wird.
Dieser Weg setzt voraus, dass die Familie die einkommensschwache Phase überbrücken kann – entweder über Ersparnisse, eine bewusst niedrig gewählte Anfangsrate oder eine kurze tilgungsfreie bzw. tilgungsreduzierte Anfangszeit, falls die Bank das anbietet.
Weg 2: Die Finanzierung mit nur einem Einkommen rechnen
Der sicherste Weg – und der, den wir in der Beratung besonders bei längeren oder unklaren Erziehungsmodellen empfehlen – ist, die Finanzierung von Anfang an so zu dimensionieren, dass ein einziges Gehalt die Rate dauerhaft trägt. Wer das schafft, ist unabhängig davon, ob und wann der zweite Elternteil zurückkehrt – und genau diese Unabhängigkeit überzeugt nahezu jede Bank.
Der Preis dafür ist eine niedrigere maximale Darlehenssumme. Dafür entsteht ein Finanzierungsmodell, das auch unvorhergesehene Ereignisse – ein zweites Kind, eine längere Auszeit, eine Reduzierung der Arbeitszeit – übersteht, ohne dass die Familie unter Druck gerät. Das zweite Einkommen fließt dann später in Sondertilgungen, was die Laufzeit spürbar verkürzt.
Teilzeit in der Elternzeit: oft die bessere Bank-Story
Zwischen „voll arbeiten“ und „gar nicht arbeiten“ liegt ein Weg, der bei Banken häufig unterschätzt wird: die Teilzeit während der Elternzeit. Wer in der Elternzeit in reduziertem Umfang weiterarbeitet, erzielt ein echtes Erwerbseinkommen – und das wird von Banken anders bewertet als reines Elterngeld. Erwerbseinkommen, selbst in Teilzeit, ist regelmäßig wiederkehrend und läuft über das laufende Arbeitsverhältnis. Genau diese Eigenschaften sucht die Bank.
Das passende Modell dafür ist häufig Elterngeld Plus: Statt das Basiselterngeld in wenigen Monaten auszuschöpfen, wird es über einen längeren Zeitraum mit einem niedrigeren monatlichen Betrag bezogen und lässt sich gut mit Teilzeitarbeit kombinieren. Aus Sicht der Finanzierung entsteht so ein stabileres, länger nachweisbares Haushaltseinkommen – auch wenn die absolute Höhe niedriger ausfallen kann als bei zwei vollen Gehältern. Für die Tragfähigkeitsrechnung ist der vorhandene Arbeitsvertrag mit festem Stundenumfang das, was zählt.
Praktisch heißt das: Wer ohnehin plant, in Teilzeit zu arbeiten, sollte den Arbeitsvertrag über die reduzierte Stundenzahl und das daraus resultierende Gehalt frühzeitig vorlegen. So wandelt sich ein scheinbar „schwaches“ Elternzeit-Einkommen in eine belastbare Rechengröße, mit der die Bank arbeiten kann.
Rechenbeispiel: Wie sich Elternzeit auf die Rate auswirkt
Eine junge Familie möchte ein Haus für 400.000 Euro kaufen. Mit 80.000 Euro Eigenkapital wird ein Darlehen von 360.000 Euro benötigt. Als Beispiel rechnen wir mit einem Sollzins von 3,7 Prozent und 2 Prozent Anfangstilgung – die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie unter https://baufivergleich.de/aktuelle-zinsen/. Daraus ergibt sich eine monatliche Rate von rund 1.710 Euro.
| Situation | Anrechenbares Einkommen | Rate (1.710 €) als Anteil | Bank-Bewertung |
| Beide berufstätig (3.200 € + 2.600 €) | 5.800 € | rund 29 % | komfortabel tragbar |
| Elternzeit, nur Gehalt A zählt | 3.200 € | rund 53 % | zu hoch – meist Absage |
| Wiedereinstieg nachgewiesen | 5.800 € | rund 29 % | tragbar mit Bescheinigung |
Die Zahlen zeigen den Kern des Problems: Zählt während der Elternzeit nur ein Gehalt, verschlingt die Rate über die Hälfte des verfügbaren Einkommens – weit mehr als die rund 35 bis 40 Prozent, die Banken als Obergrenze ansehen. Genau deshalb braucht es entweder den nachgewiesenen Wiedereinstieg (dann zählt wieder das volle Einkommen) oder eine kleinere Finanzierung, deren Rate auch mit einem Gehalt im tragbaren Bereich bleibt. Würde die Familie das Darlehen so wählen, dass die Rate bei rund 1.100 Euro liegt, läge sie selbst mit nur einem Gehalt im akzeptablen Rahmen.
Wie viel Eigenkapital sollte in der Elternzeit vorhanden sein?
Eigenkapital ist in der Elternzeit doppelt wertvoll: Es senkt die Darlehenssumme – und damit die Rate, die mit reduziertem Einkommen getragen werden muss – und es signalisiert der Bank finanzielle Stabilität. Als Faustregel gilt, dass die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler; je nach Bundesland rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises) aus Eigenkapital bezahlt werden sollten. Wer darüber hinaus 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises einbringt, verbessert Zins und Tragfähigkeit spürbar.
In der Elternzeit kommt ein zweiter Aspekt hinzu: Setzen Sie nicht Ihr gesamtes Erspartes ein. Ein Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsraten gehört nicht aufs Haus, sondern aufs Tagesgeldkonto – als Sicherheit für die einkommensschwache Phase. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist in der Elternzeit zwar nicht ausgeschlossen, aber deutlich schwerer darstellbar, weil Rate und Risiko für die Bank steigen.
Welche Banken finanzieren während der Elternzeit?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – und genau das ist die Chance. Praktisch alle großen Bankengruppen finanzieren grundsätzlich auch während der Elternzeit, bewerten die Situation aber nach eigenen Richtlinien:
- Sparkassen und Volksbanken: oft persönliche Einzelfallprüfung und regionale Nähe, viel Spielraum bei nachgewiesenem Wiedereinstieg
- Direktbanken: häufig günstige Konditionen, dafür stärker standardisierte Einkommensprüfung
- Versicherer und Bausparkassen: teils sehr lange Zinsbindungen, die zur planbaren Familienfinanzierung passen
Warum die Bewertungen so unterschiedlich ausfallen, liegt an der jeweiligen Risikopolitik: Manche Institute rechnen das künftige Einkommen schon mit Arbeitgeberbescheinigung voll an, andere erst nach tatsächlicher Rückkehr. Genau hier entscheidet der Vergleich – über mehr als 600 Bankpartner finden wir das Institut, das Ihre Situation am fairsten bewertet, statt sich von einer einzelnen Absage entmutigen zu lassen.
Sieben Strategien, mit denen die Baufinanzierung in Elternzeit und Schwangerschaft gelingt
- Vor der Elternzeit abschließen: Solange beide Gehälter fließen, rechnet die Bank mit dem vollen Haushaltseinkommen. Wer den Kauf zeitlich steuern kann, sichert sich so den größten Spielraum.
- Wiedereinstieg frühzeitig dokumentieren: Eine Arbeitgeberbescheinigung mit Rückkehrtermin und Gehalt ist oft der Schüssel zur vollen Einkommensanrechnung.
- Niedrige Anfangstilgung wählen: Eine Tilgung von 1,5 statt 2 Prozent senkt die Rate spürbar. Später lässt sich über kostenlose Sondertilgungen oder einen Tilgungssatzwechsel nachsteuern.
- Sondertilgungsrechte vereinbaren: So fließt das zurückkehrende zweite Einkommen direkt in die Entschuldung – ohne sich heute auf eine hohe feste Rate festzulegen.
- Rücklagen aufbauen: Ein Puffer von drei bis sechs Monatsraten überbrückt die einkommensschwache Phase und ist für Banken ein starkes Bonitätssignal.
- Mit einem Einkommen kalkulieren: Wer die Rate dauerhaft mit einem Gehalt trägt, finanziert unabhängig vom Wiedereinstieg – die robusteste aller Varianten.
- Banken vergleichen lassen: Die Bewertung von Elterngeld und Wiedereinstieg unterscheidet sich von Institut zu Institut erheblich. Genau hier entscheidet der Vergleich über Zusage oder Absage.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Auf das Elterngeld als Einkommen setzen. Es ist befristet und wird kaum angerechnet – planen Sie nicht damit.
- Die Schwangerschaft verschweigen. Spätestens bei den Unterlagen wird sie sichtbar; Offenheit schafft Vertrauen.
- Zu knapp kalkulieren. Eine Rate, die nur mit zwei vollen Gehältern passt, wird in der Elternzeit zur Belastung.
- Nur die Hausbank fragen. Ein einzelnes Institut zeigt nur eine Sichtweise – der Markt ist breiter und gerade in dieser Situation lohnt sich der Vergleich besonders.
- Wiedereinstieg nicht belegen. Ohne Bescheinigung verschenken Sie die Anrechnung eines vollwertigen Einkommens.
Familienförderung nicht verschenken
Gerade Familien mit Kindern können ihre Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln spürbar entlasten. Der Bund fördert den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien über zinsvergünstigte Darlehen der KfW. Solche Förderkredite senken die Zinslast und damit die monatliche Belastung – ein Hebel, der in der einkommensschwächeren Elternzeit besonders wertvoll ist.
Die Bedingungen – etwa Einkommensgrenzen, Kinderzahl und energetische Anforderungen an die Immobilie – ändern sich von Zeit zu Zeit. Es lohnt sich daher, vor dem Kauf den aktuellen Stand der KfW-Förderung für Familien zu prüfen und die Förderung gleich in die Gesamtfinanzierung einzuplanen. Auch regionale Förderbanken der Bundesländer bieten teils zusätzliche Programme für junge Familien. Wir binden passende Fördermittel direkt in den Finanzierungsvergleich ein, damit Sie kein Potenzial verschenken.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Das Elterngeld (max. 1.800 €/Monat) wird von Banken meist nicht als dauerhaftes Einkommen angerechnet.
- Der nachgewiesene, möglichst nahtlose Wiedereinstieg in den Beruf ist häufig das entscheidende Kriterium.
- Eine Schwangerschaft ist nach dem AGG kein zulässiger Ablehnungsgrund – maßgeblich ist die Tragfähigkeit.
- Eine Finanzierung, die mit nur einem Einkommen tragbar ist, erhöht die Erfolgschancen deutlich.
- Rücklagen von drei bis sechs Monatsraten verbessern Bonität und Sicherheit in der Elternzeit.
- Banken bewerten Elternzeit sehr unterschiedlich – der Vergleich mehrerer Institute lohnt besonders.
Fazit
Baufinanzierung in Elternzeit und Schwangerschaft ist kein Ding der Unmöglichkeit – sie verlangt nur die richtige Vorbereitung. Entscheidend ist, das vorübergehend niedrigere Einkommen realistisch einzuplanen: Das Elterngeld zählt für Banken kaum, der nahtlose Wiedereinstieg dagegen umso mehr. Wer entweder die Rückkehr in den Beruf sauber dokumentiert oder die Finanzierung so dimensioniert, dass sie mit einem Gehalt tragbar bleibt, schafft eine solide Grundlage. Weil die Banken diese Lebenssituation sehr unterschiedlich bewerten, ist ein breiter Vergleich hier besonders wertvoll.
Bei Baufivergleich.de vergleichen wir Ihre Finanzierung über mehr als 600 Bankpartner und finden das Institut, das Ihre Situation fair bewertet. Ihre aktuellen Konditionen sehen Sie jederzeit unter https://baufivergleich.de/aktuelle-zinsen/. Eine persönliche, unverbindliche Einschätzung erhalten Sie bei Salomon Davin – https://baufivergleich.de/salomon-davin/.
Häufige Fragen (FAQ)
Zählt Elterngeld als Einkommen bei der Baufinanzierung?
In den meisten Fällen nein. Das Basiselterngeld (max. 1.800 Euro im Monat) ist befristet und wird von vielen Banken gar nicht oder nur während der Bezugsphase teilweise angerechnet. Entscheidend für die langfristige Rechnung ist das Erwerbseinkommen, zu dem Sie nach der Elternzeit zurückkehren.
Kann man während der Elternzeit ein Haus finanzieren?
Ja. Am einfachsten gelingt es, wenn ein Elternteil durchgängig arbeitet und der andere einen nachgewiesenen Wiedereinstieg plant. Alternativ wird die Finanzierung so dimensioniert, dass die Rate dauerhaft mit nur einem Gehalt tragbar ist.
Welches Einkommen rechnet die Bank in der Elternzeit an?
Vor allem das gesicherte Erwerbseinkommen. Liegt eine Arbeitgeberbescheinigung über die Rückkehr zu einem festen Termin und Gehalt vor, rechnet die Bank in der Regel wieder mit dem vollen früheren Einkommen. Das Elterngeld bleibt meist außen vor.
Muss ich nach der Elternzeit sofort wieder arbeiten, damit die Bank den Kredit gibt?
Nicht zwingend – aber ein möglichst nahtloser Wiedereinstieg in die bisherige Stelle ist für viele Banken das stärkste Argument, das volle Einkommen anzuerkennen. Planen Sie keine Rückkehr direkt nach der Elternzeit, sollte die Finanzierung so aufgebaut sein, dass sie auch mit einem Einkommen funktioniert.
Darf eine Bank mich wegen einer Schwangerschaft ablehnen?
Eine Ablehnung allein wegen der Schwangerschaft ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig. Banken dürfen jedoch die künftige Einkommenssituation sachlich prüfen – entscheidend ist, dass die Rate nachweislich tragbar ist.
Wie kann ich eine Baufinanzierung trotz Elternzeit absichern?
Mit Rücklagen von drei bis sechs Monatsraten, einer niedrigen Anfangstilgung mit Sondertilgungsrecht und idealerweise einer Kalkulation, die auch mit nur einem Gehalt aufgeht. Ein Vergleich mehrerer Banken erhöht die Chance auf eine faire Bewertung deutlich.
Kann ich mit Elterngeld einen Hauskredit bekommen?
Das Elterngeld allein reicht in der Regel nicht, um einen Hauskredit in der gewünschten Höhe zu erhalten, weil es befristet ist und kaum als Dauereinkommen zählt. In Kombination mit einem laufenden Gehalt oder einem nachgewiesenen Wiedereinstieg ist eine Finanzierung dagegen gut möglich.
Welche Banken finanzieren in der Elternzeit?
Grundsätzlich finanzieren Sparkassen, Volksbanken, Direktbanken sowie Versicherer und Bausparkassen auch in der Elternzeit – allerdings nach unterschiedlichen Richtlinien. Ein Vergleich mehrerer Institute zeigt, wer Ihre Situation am fairsten bewertet.
Wie viel Eigenkapital brauche ich während der Elternzeit?
Empfehlenswert ist, mindestens die Kaufnebenkosten (rund 9 bis 12 Prozent) aus Eigenkapital zu tragen, besser zusätzlich 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Wichtig: einen Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsraten nicht in die Immobilie stecken.
Kann ich schwanger eine Immobilie kaufen?
Ja. Eine Schwangerschaft ist kein Hindernis und allein kein zulässiger Ablehnungsgrund. Die Bank prüft die künftige Einkommenssituation – wer Tragfähigkeit und idealerweise einen Wiedereinstieg nachweist, kann auch während der Schwangerschaft kaufen.
Wird Kindergeld als Einkommen berücksichtigt?
Manche Banken rechnen das Kindergeld teilweise als ergänzendes Einkommen an, andere lassen es außen vor. Als alleinige Grundlage einer Baufinanzierung reicht es nicht; es kann die Haushaltsrechnung aber leicht verbessern.
Weiterführende Rechner und Ratgeber
- https://baufivergleich.de/aktuelle-zinsen/
- Budgetrechner Hausbau 2026: Wie viel Haus kannst du dir leisten?
- Baufinanzierung ohne Eigenkapital
- KfW-Förderung für Familien und Bank aus Verantwortung | KfW
- Anschlussfinanzierung: Zinsen rechtzeitig sichern
Quellen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Informationen zu Elterngeld und Elterngeld Plus, www.bmfsfj.de
- Familienportal des Bundes – Höhe und Bezugsdauer des Elterngeldes, www.familienportal.de
- Deutsche Bundesbank – Zinsstatistik für Wohnungsbaukredite an private Haushalte, www.bundesbank.de
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – gesetze-im-internet.de
- Statista – Statistiken zu Baufinanzierung und Wohneigentum in Deutschland, de.statista.com
Stand der Konditionen und Beispielzinsen: tagesaktuelle Werte siehe https://baufivergleich.de/aktuelle-zinsen/. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle Beratung.
