Autor: Salomon Davin, Baufinanzierungsberater (öffnet in neuem Tab)
Für die Sanierung von einem Altbau gibt es 2026 staatliche Förderung aus drei Quellen: Zuschüsse der BAFA für Einzelmaßnahmen (15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro), zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss (bis 40 Prozent) und die KfW-Heizungsförderung (bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent). Auch der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG fördert die Altbausanierung mit 20 Prozent der Kosten.
Welcher Weg sich für dich rechnet, hängt davon ab, ob du Schritt für Schritt einzelne Bauteile erneuerst, die Heizung tauschst oder das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringst. Wir zeigen dir die Fördersätze, die Voraussetzungen und die Reihenfolge, in der du vorgehen solltest. Alle Angaben mit Stand vom 25.09.2026.
Welche Förderprogramme gibt es 2026 für die Altbausanierung?
2026 stehen dir fünf Förderwege offen. Drei kommen vom Bund (BAFA, KfW, Finanzamt), dazu kommen Länder- und Kommunalprogramme. Welches Programm zuständig ist, richtet sich nach Art und Umfang deiner Sanierung.
| Förderweg | Förderhöhe 2026 | Wofür |
|---|---|---|
| BEG Einzelmaßnahmen (BAFA, Zuschuss) | 15 %, mit iSFP 20 % auf Kosten über 30.000 € | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung |
| Heizungsförderung (KfW 458, Zuschuss) | bis 70 % | Tausch gegen klimafreundliche Heizung |
| Wohngebäude-Kredit (KfW 261, Kredit mit Tilgungszuschuss) | Kredit bis 150.000 €, Zuschuss bis 40 % | Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
| Ergänzungskredit (KfW 358, Kredit) | bis 120.000 € | Vorfinanzierung deines Eigenanteils |
| Steuerbonus § 35c EStG (Finanzamt, Steuerermäßigung) | 20 %, max. 40.000 € | selbstgenutzter Altbau, ohne Energieberater |
Eine kompakte Übersicht aller Programme findest du auch auf unserer Seite zu den staatlichen Förderungen (öffnet in neuem Tab).
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen liegt 2026 bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan sind es 20 Prozent, bei einem Einfamilienhaus allerdings nur für den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Wenn du deinen Altbau Schritt für Schritt sanierst, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dein Ansprechpartner. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommst du den Zuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme auf dein Konto fließt.
- Fördersatz: 15 Prozent der Kosten für Dämmung, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung.
- iSFP-Bonus: Liegt dein individueller Sanierungsfahrplan bereits beim Antrag vor, erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozentpunkte, sofern der Antrag mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst. Die 20 Prozent gelten dann für den Teil über 30.000 Euro, und Kosten aus mehreren Anträgen werden dafür nicht zusammengerechnet.
- Förderfähige Kosten: bei einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern gelten je Wohneinheit eigene Grenzen.
- Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung sowie für den iSFP-Bonus muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte eingebunden sein, für eine Heizungsoptimierung ohne Bonus reicht die Erklärung des Fachunternehmens.
Wichtig: Die Förderhöhen gelten je Maßnahme. Quelle ist das Förderportal der BAFA zur Sanierung von Wohngebäuden, Stand 2026.
KfW-Förderung für die Sanierung
Die staatliche Förderbank KfW ist zuständig, wenn du die Heizung tauschst oder das ganze Haus umfassend sanierst.

KfW 458: Heizungsförderung bis 70 Prozent
Für den Heizungstausch im Altbau gibt es 2026 über die KfW-Heizungsförderung bis zu 70 Prozent Zuschuss. Tauschst du deine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage wie eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung, setzt sich der Zuschuss aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 Prozent.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 16 Prozent, wenn du eine alte fossile Heizung ersetzt; ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
- Einkommens-Bonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.
In Summe sind maximal 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent, allerdings nur für förderfähige Kosten bis 28.000 Euro bei der ersten Wohneinheit. Der höchste Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss
Bringst du deinen Altbau in einem Zug auf einen Effizienzhaus-Standard, ist der Wohngebäude-Kredit 261 das passende Programm. Du bekommst einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss: Er liegt zwischen 0 und 40 Prozent der Kreditsumme und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Details haben wir auf unserer Seite zur KfW 261 (öffnet in neuem Tab) für dich aufbereitet.
KfW 358: Ergänzungskredit für den Eigenanteil
Sowohl die Heizungsförderung als auch die BAFA-Zuschüsse werden erst nach der Sanierung ausgezahlt, du gehst also in Vorkasse. Reicht dein Eigenkapital nicht, gibt es den Ergänzungskredit über bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, ist er zusätzlich zinsvergünstigt. Eine flexible Alternative für kleinere Vorhaben ist ein klassischer Modernisierungskredit (öffnet in neuem Tab).
Steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG
Wer keine Zuschüsse oder Kredite beantragen möchte, kann die Sanierung über die Steuer fördern lassen. Du setzt 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld ab, verteilt über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Wohnobjekt.
Diesen Steuerbonus gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Du brauchst keinen Energieberater, aber eine Fachunternehmer-Bescheinigung. Wichtig: Der Steuerbonus lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinieren. Rechtsgrundlage ist Paragraf 35c EStG.
Regionale Förderung von Ländern und Kommunen
Neben den Bundesprogrammen legen viele Länder und Städte eigene Töpfe auf, die du oft mit BAFA und KfW kombinieren kannst. Sie reichen von zinsgünstigen Darlehen bis zu direkten Zuschüssen für Dämmung oder Heizung. Welche Programme in deiner Region zählen, prüfen wir im Beratungsgespräch mit. Für Eigentümer in unserer Heimatregion haben wir die Förderung in Hessen (öffnet in neuem Tab) gesondert zusammengefasst.
Was wird bei der Altbausanierung gefördert?
Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die den Energieverbrauch deines Hauses senken:
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch alter Fenster und Außentüren
- Einbau einer Lüftungsanlage, gern mit Wärmerückgewinnung
- Tausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Pellet- oder Hybridheizung
- Optimierung der bestehenden Heizung, etwa hydraulischer Abgleich
- Fachplanung, Baubegleitung und Energieberatung (bis 50 Prozent gefördert)
Mitgefördert werden auch notwendige Nebenarbeiten wie Gerüst, Entsorgung alter Bauteile oder Putzreparaturen beim Fenstertausch. Wie sich diese Posten auf deine Gesamtkosten auswirken, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten der Haussanierung 2026 (öffnet in neuem Tab).
So beantragst du die Förderung 2026

Bei der Reihenfolge entscheidet sich, ob du das Geld bekommst. Die wichtigste Regel: Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen. Wer die Handwerker schon beauftragt hat, geht bei BAFA und KfW leer aus.
- Energieberatung holen. Für BAFA-Zuschüsse an Dämmung, Fenster und Lüftung, für den iSFP-Bonus und für den KfW-Kredit 261 ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte Pflicht. Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt dir ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten fünf Prozentpunkte mehr auf den Teil darüber.
- Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen. Schließe den Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, damit er hinfällig wird, falls die Förderung nicht kommt.
- Antrag online stellen. BAFA-Zuschüsse beantragst du über das BAFA-Portal, die Heizungsförderung über „Meine KfW“, den Kredit 261 über deine Bank oder einen Vermittler.
- Erst nach der Zusage starten. Mit dem Bescheid hast du 36 Monate Zeit, die Sanierung umzusetzen.
- Nachweise einreichen, Geld erhalten. Nach Abschluss reichst du die Bestätigung deines Experten und die Rechnungen ein, dann wird ausgezahlt.
Der Steuerbonus nach Paragraf 35c läuft anders: Hier beantragst du nichts vorab, sondern trägst die Kosten nach Abschluss in deine Steuererklärung ein.
Förderungen kombinieren: was geht, was nicht
Du darfst BAFA-Zuschüsse für verschiedene Einzelmaßnahmen sammeln und mit regionalen Programmen sowie dem Ergänzungskredit der KfW verbinden. Auch Heizungsförderung und Einzelmaßnahmen lassen sich für getrennte Gewerke nutzen.
Nicht kombinierbar sind dagegen Zuschuss und Steuerbonus für ein und dieselbe Maßnahme. Wer den Kredit 261 zum Effizienzhaus nutzt, kann für dieselben Arbeiten nicht zusätzlich BAFA-Einzelmaßnahmen abrechnen. Hier lohnt sich vorab eine saubere Aufteilung der Gewerke, sonst verschenkst du Förderung.
Wie viel Förderung ist 2026 realistisch?
Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren:
- Wärmepumpe für 32.000 Euro: KfW-Heizungsförderung mit Grundförderung plus Klima-Geschwindigkeits-Bonus, also 46 Prozent auf die geförderten 28.000 Euro = 12.880 Euro Zuschuss.
- Fassadendämmung für 28.000 Euro und neue Fenster für 18.000 Euro in einem BAFA-Antrag, also 46.000 Euro förderfähige Kosten: 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro ergeben 4.500 Euro, mit Sanierungsfahrplan kommen 20 Prozent auf die übrigen 16.000 Euro hinzu, zusammen 7.700 Euro.
- Ohne Sanierungsfahrplan fördert die BAFA in einem Kalenderjahr höchstens 30.000 Euro, der Zuschuss für beide Maßnahmen läge dann bei 4.500 Euro.
Macht rund 20.600 Euro Förderung bei 78.000 Euro Investition, ohne den möglichen Einkommens-Bonus. Mit unserem Sanierungsrechner (öffnet in neuem Tab) kannst du dein eigenes Vorhaben durchrechnen.
Ein ehrlicher Hinweis: Die Zuschüsse fließen erst nach der Sanierung, du musst die Rechnungen also zwischenfinanzieren, und die Auszahlung dauert oft einige Wochen. Plane diesen Liquiditätsbedarf von Anfang an ein.
Bleiben die Förderungen 2026 stabil?
Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für die Heizungsförderung und die BAFA-Zuschüsse, die bis Ende 2030 läuft. Einige Sätze sinken bereits vorher nach einem festen Zeitplan. Ab Februar 2027 sinken der Klima-Geschwindigkeits-Bonus und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Heizung alle sechs Monate, und ab dem ersten Quartal 2027 sinkt der Grundfördersatz für Wärmepumpen auf 15 Prozent, wobei Wärmepumpen mit Ursprung in der EU dann 15 Prozentpunkte zusätzlich erhalten. Prüfe vor dem Antrag immer die tagesaktuellen Konditionen bei BAFA und KfW oder frag uns.
Tipp: kurz erklärt im Video
Wie sich Förderung und Finanzierung in der Praxis verzahnen, erklären wir regelmäßig in kurzen Clips. Schau dir unsere YouTube-Shorts von Baufivergleich.de an, dort beantworten wir Förderfragen kompakt und verständlich.
Förderung und Finanzierung aus einer Hand
Die meiste Förderung verschenken Eigentümer, weil Antrag und Finanzierung nicht zusammenpassen oder die Reihenfolge nicht stimmt. Wir bei Baufivergleich verbinden beides: Wir prüfen über 600 Banken auf den günstigsten Sanierungskredit, binden die passenden KfW- und BAFA-Programme ein und stimmen alles mit deinem Energieberater ab. Persönlich beraten dich Salomon Davin und das Team (öffnet in neuem Tab) aus Nordhessen, auf Wunsch komplett digital. Stell uns deine Anfrage, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Über den Autor
Salomon Davin (öffnet in neuem Tab) ist Baufinanzierungsberater und Geschäftsführer von Baufivergleich. Er begleitet Eigentümer in Nordhessen und bundesweit bei der Finanzierung von Sanierung und Modernisierung und verzahnt dabei KfW- und BAFA-Förderung mit dem passenden Kredit aus dem Vergleich von über 600 Banken. Die Förderangaben in diesem Artikel beruhen auf den offiziellen Quellen von BAFA, KfW und dem Einkommensteuergesetz, Stand 25.09.2026. Du erreichst ihn und das Team über unsere Beratungsanfrage.
Quellen: BAFA, Sanierung Wohngebäude; KfW, Energieeffizient sanieren; Paragraf 35c EStG; Finanztip, Förderung energetische Sanierung; Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1). Alle Fördersätze mit Stand 25.09.2026, Angaben ohne Gewähr.


