Kaufnebenkosten Rheinland-Pfalz (RLP) 2026: Notarkosten, Grundbuch und Grunderwerbsteuer

In Rheinland-Pfalz zahlst Du 5,0 % Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten beim Hauskauf liegen zusammen mit dem Grundbuch bei 400.000 € Kaufpreis bei rund 5.232 €, also 1,31 % und damit spürbar weniger als die 2 %, mit denen fast jeder Ratgeber rechnet. Ohne Makler liegen Deine Kaufnebenkosten in RLP bei rund 25.232 € oder 6,31 % vom Kaufpreis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Rheinland-Pfalz? Notar und Grundbuch zusammen kosten bei 400.000 € Kaufpreis rund 5.232 €, also etwa 1,31 % vom Kaufpreis. Diese Kosten sind bundesweit identisch, weil sie im GNotKG geregelt sind, einem Bundesgesetz. Ein Notar in Mainz rechnet genauso ab wie einer in München.
  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz? 5,0 % vom Kaufpreis, einheitlich im ganzen Bundesland und unverändert seit dem 1. März 2012. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 20.000 €. Das ist der einzige Kostenblock, den Rheinland-Pfalz selbst festlegt.
  • Was kosten Notar, Grundbuch und Steuer zusammen? Bei 400.000 € Kaufpreis rund 25.232 € ohne Makler, das sind 6,31 % vom Kaufpreis. Bei 300.000 € Kaufpreis sind es rund 19.232 €.
  • Wer zahlt die Notarkosten? In der Regel der Käufer. Der Verkäufer trägt nur die Löschung alter Grundschulden. Das ist Vertragspraxis und kein Gesetz, es kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.
  • Kommt noch eine Maklerprovision dazu? Wenn ein Makler beteiligt ist, zahlst Du in Rheinland-Pfalz üblicherweise 3,57 % als Käuferanteil. Beim Kauf direkt vom Eigentümer entfällt sie komplett.

Notarkosten beim Hauskauf in RLP: bundesweit identisch

Das ist der Punkt, den die meisten Suchenden nicht erwarten: Notar- und Grundbuchkosten sind in Rheinland-Pfalz exakt so hoch wie in jedem anderen Bundesland. Sie richten sich nach dem GNotKG, einem Bundesgesetz, und nach Anlage 2 Tabelle B. Ein Notar in Mainz rechnet nach derselben Tabelle ab wie einer in München.

Unterschiedlich sind nur zwei Posten: die Grunderwerbsteuer, die jedes Bundesland selbst festlegt, und die Maklerprovision, die regional unterschiedlich üblich ist. Genau diese beiden Posten stehen unten mit den Werten für Rheinland-Pfalz.

Tipp Baufivergleich: Lass Kaufvertrag und Grundschuldbestellung im selben Beurkundungstermin machen. Die Gebühr für die Grundschuld sinkt dann nach KV 21100 / Anmerkung 21101 GNotKG von 2,0 auf 1,0. Alle Zahlen auf dieser Seite sind bereits mit einem gemeinsamen Termin gerechnet.

Warum die 2-Prozent-Faustformel in RLP zu hoch liegt

Fast jeder Ratgeber zu Rheinland-Pfalz rechnet Notar und Grundbuch pauschal mit 1,5 bis 2 % vom Kaufpreis. Das ist bequem, aber es stimmt nicht. Die Gebühren stehen in Anlage 2 Tabelle B zum GNotKG, und diese Tabelle ist degressiv gestaffelt: Je teurer die Immobilie, desto kleiner der prozentuale Anteil. Eine feste Prozentzahl kann deshalb gar nicht für alle Kaufpreise gelten.

KaufpreisFaustformel 2 %Nach GNotKGDifferenz
400.000 €8.000 €5.232 €2.768 €
300.000 €6.000 €4.232 €1.768 €

Real bewegt sich der Anteil zwischen 1,45 % bei 200.000 € und 1,22 % bei 600.000 €. Wer mit 2 % plant, legt bei 400.000 € rund 2.768 € zu viel zurück. Das ist keine Kleinigkeit, wenn Du Dein Eigenkapital ohnehin knapp kalkulierst.

Tipp Baufivergleich: Zu hoch geschätzte Nebenkosten sind nicht harmlos. Sie senken rechnerisch Dein Budget und lassen Objekte aus dem Raster fallen, die Du Dir eigentlich leisten könntest. Rechne mit den echten Gebühren und plane den Puffer bewusst obendrauf, statt ihn in einer Faustformel zu verstecken.

Kaufnebenkosten Rheinland-Pfalz nach Kaufpreis

Gerechnet ohne Makler, mit Grundschuld in Höhe des Kaufpreises und einem gemeinsamen Beurkundungstermin. Notarkosten enthalten 19 % Umsatzsteuer, Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.

KaufpreisNotarGrundbuchSteuerGesamt% KP
200.000 €1.812 €1.088 €10.000 €12.899 €6,45 %
250.000 €2.228 €1.338 €12.500 €16.066 €6,43 %
300.000 €2.645 €1.588 €15.000 €19.232 €6,41 %
350.000 €2.853 €1.712 €17.500 €22.066 €6,30 %
400.000 €3.270 €1.962 €20.000 €25.232 €6,31 %
500.000 €3.894 €2.338 €25.000 €31.232 €6,25 %
600.000 €4.561 €2.738 €30.000 €37.298 €6,22 %

Steuer = Grunderwerbsteuer 5,0 %. % KP = Anteil der gesamten Kaufnebenkosten am Kaufpreis. Richtwerte nach § 34 GNotKG, Anlage 2 Tabelle B. Der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil die Notargebühren degressiv gestaffelt sind.

Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in RLP

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Rheinland-Pfalz?

Notar und Grundbuch zusammen kosten in Rheinland-Pfalz bei 400.000 Euro Kaufpreis rund 5.232 Euro, also etwa 1,31 % vom Kaufpreis. Diese Kosten sind bundesweit identisch, weil sie im GNotKG geregelt sind. Nur die Grunderwerbsteuer ist landesspezifisch.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

5,0 % vom Kaufpreis, einheitlich im ganzen Bundesland und unverändert seit dem 1. März 2012. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 Euro.

Was kosten Notar, Grundbuch und Steuer bei 300.000 Euro in Rheinland-Pfalz?

Rund 19.232 Euro ohne Makler. Davon entfallen etwa 2.645 Euro auf den Notar, 1.588 Euro auf das Grundbuchamt und 15.000 Euro auf die Grunderwerbsteuer.

Wer zahlt die Notarkosten in Rheinland-Pfalz?

In der Regel der Käufer. Der Verkäufer trägt nur die Löschung alter Grundschulden. Das ist Vertragspraxis und kein Gesetz, es kann im Kaufvertrag abweichend geregelt werden.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?

Nein. Rheinland-Pfalz kennt keinen allgemeinen Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum. Steuerfrei bleiben nur Sonderfälle wie der Kauf zwischen Ehepartnern oder in gerader Linie verwandten Personen sowie Käufe unter 2.500 Euro.

Wie hoch sind die Notarkosten bei 300.000 Euro?

Notar und Grundbuch zusammen kosten bei 300.000 Euro Kaufpreis rund 4.232 Euro, also 1,41 % vom Kaufpreis. Davon entfallen etwa zwei Drittel auf den Notar und ein Drittel auf das Grundbuchamt. Diese Beträge gelten bundesweit gleich, weil sie im GNotKG geregelt sind, nicht in Landesrecht.

Wie viel kostet ein Notar- und Grundbucheintrag?

Beides zusammen liegt bei 400.000 Euro Kaufpreis bei rund 5.232 Euro. Der Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis, von etwa 1,45 % bei 200.000 Euro auf 1,22 % bei 600.000 Euro, weil die Gebührentabelle des GNotKG degressiv gestaffelt ist. Die oft genannten pauschalen 2 Prozent liegen deshalb zu hoch.

Wer braucht keine Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Steuerfrei sind Käufe bis 2.500 Euro, der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Verwandten in gerader Linie wie Eltern und Großeltern einschließlich Stiefkindern, sowie Erbschaften, Schenkungen und die Übernahme aus einem gemeinsamen Nachlass. Der Kauf zwischen Geschwistern ist dagegen steuerpflichtig.

Wann ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz fällig?

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf ans Finanzamt. Nach Zugang des Steuerbescheids hast Du einen Monat Zeit zu zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die Dich das Grundbuchamt nicht als Eigentümer einträgt. Zwischen Notartermin und Bescheid vergehen meist vier bis acht Wochen.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in RLP ohne Makler?

Rund 25.232 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis, also 6,31 % vom Kaufpreis. Darin enthalten sind 20.000 Euro Grunderwerbsteuer sowie 5.232 Euro für Notar und Grundbuch. Mit Makler kommen 14.280 Euro dazu, dann sind es 39.512 Euro oder 9,88 %.

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: 5,0 %

Der Steuersatz liegt seit dem 1. März 2012 bei 5,0 % und gilt einheitlich im ganzen Land, also in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern und Worms gleichermaßen. Bis 2006 erhob der Bund die Steuer einheitlich mit 3,5 %. Rheinland-Pfalz übernahm den Satz zunächst unverändert und hob ihn zum 1. März 2012 auf 5,0 % an. Seitdem sind 14 Jahre vergangen, ohne dass sich etwas geändert hat. Anders als Nordrhein-Westfalen und das Saarland ist das Land nie auf die zulässigen 6,5 % gegangen.

Fällig wird die Steuer nach der Beurkundung. Das Finanzamt schickt Dir den Bescheid, und erst nach Zahlung bekommst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne die trägt das Grundbuchamt Dich nicht als Eigentümer ein. Rechne mit vier bis acht Wochen zwischen Notartermin und Bescheid.

Wichtig: Die Grunderwerbsteuer kannst Du nicht mitfinanzieren lassen, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Die meisten Banken erwarten, dass Du die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital zahlst. Bei 400.000 € Kaufpreis in Rheinland-Pfalz sind das rund 25.232 €, die Du zusätzlich zum Eigenkapital für den Kaufpreis brauchst.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in RLP, und wann wird sie fällig?

Wer zahlt: Nach dem Gesetz sind beide Vertragsparteien Steuerschuldner. In der Praxis regelt jeder Kaufvertrag in Rheinland-Pfalz, dass der Käufer sie allein trägt. Zahlt er nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten. Deshalb steht die Zahlung im Interesse beider Seiten.

Wann sie fällig wird: Der Notar meldet den Kauf ans Finanzamt. Das schickt Dir den Bescheid, und ab Zugang hast Du einen Monat Zeit. Danach kommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt Dich nicht als Eigentümer einträgt. Zwischen Notartermin und Bescheid vergehen typischerweise vier bis acht Wochen.

Wann in Rheinland-Pfalz keine Grunderwerbsteuer anfällt

  • Kaufpreis bis 2.500 €. Bis zu dieser Freigrenze bleibt der Erwerb steuerfrei. Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 2.501 € wird der volle Betrag besteuert.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Der Kauf vom Partner ist steuerfrei, auch nach einer Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung.
  • Verwandte in gerader Linie. Eltern an Kind, Großeltern an Enkel, dazu Stiefkinder und die jeweiligen Ehepartner. Der Kauf zwischen Geschwistern ist dagegen steuerpflichtig, das überrascht viele.
  • Erbschaft und Schenkung. Beides löst keine Grunderwerbsteuer aus, weil es bereits der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt.
  • Miterben bei der Nachlassteilung. Übernimmt ein Erbe das Grundstück aus dem gemeinsamen Nachlass, fällt keine Steuer an.

Einen allgemeinen Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Wer selbst einzieht, zahlt denselben Satz wie ein Kapitalanleger. Plane die 5,0 % deshalb fest in Dein Eigenkapital ein.

Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: 3,57 % für den Käufer

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die Halbteilung: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, wenn der Makler für beide tätig wird. In Rheinland-Pfalz liegt der Käuferanteil üblicherweise bei 3,57 % inklusive Umsatzsteuer. Das entspricht dem bundesweit verbreitetsten Satz. Anders als in Niedersachsen oder Hessen gibt es in Rheinland-Pfalz keine zweite Provisionsregion mit abweichenden Sätzen.

KaufpreisMaklerprovisionGesamt mit Makler% vom Kaufpreis
300.000 €10.710 €29.942 €9,98 %
400.000 €14.280 €39.512 €9,88 %
500.000 €17.850 €49.082 €9,82 %
Was das konkret heißt: 7,14 % Gesamtprovision inklusive Umsatzsteuer, hälftig geteilt, ergibt 3,57 % für Dich als Käufer. Der Halbteilungsgrundsatz gilt aber nur, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet. Hat allein der Verkäufer ihn beauftragt, darf er höchstens die Hälfte dessen an Dich weitergeben, was er selbst zahlt, und er muss seinen eigenen Anteil zuerst überweisen.

Die Provision ist Verhandlungssache und keine gesetzliche Gebühr. Beim Kauf vom Eigentümer ohne Makler entfällt sie komplett.

Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Nachbarländern

Nur die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich, gerechnet auf 400.000 € Kaufpreis.

BundeslandSatzSteuer bei 400.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz (Du bist hier)5,0 %20.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Saarland6,5 %26.000 €

Grenzfall RLP: was ein Bundesland weiter kostet

Rheinland-Pfalz grenzt an vier Bundesländer und ist bei der Grunderwerbsteuer günstiger als drei davon. Das ist im Alltag relevanter, als es klingt: Wer im Westerwald, rund um Trier oder in der Rheinschiene sucht, schaut fast zwangsläufig auch über die Landesgrenze.

Bei 400.000 € Kaufpreis kostet der Wechsel nach Nordrhein-Westfalen oder ins Saarland 6.000 € mehr Steuer, nach Hessen 4.000 € mehr. Nur Baden-Württemberg liegt mit 5,0 % gleichauf. Dieselbe Immobilie, derselbe Notar, dieselben Grundbuchgebühren, und trotzdem ein vierstelliger Unterschied allein wegen der Adresse.

Tipp Baufivergleich: Entscheidend ist die Lage der Immobilie, nicht Dein Wohnsitz. Wer von Mainz nach Wiesbaden zieht, zahlt hessische 6,0 %, obwohl die beiden Städte nur eine Rheinbrücke trennt. Wenn Du in einer Grenzregion suchst, rechne die Steuer bei jedem Objekt einzeln.

Kaufnebenkosten in RLP ohne Makler

Kaufst Du direkt vom Eigentümer, fällt die Provision komplett weg. Das ist der mit Abstand größte Hebel bei den Nebenkosten, größer als jede Verhandlung über Notar oder Steuer, denn die beiden sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

  • Ohne Makler: rund 25.232 € bei 400.000 € Kaufpreis, also 6,31 % vom Kaufpreis.
  • Mit Makler: rund 39.512 €, also 9,88 %. Der Unterschied sind 14.280 € Provision.

Für Deine Finanzierung heißt das: Die Bank finanziert in aller Regel den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten. Ob Du 25.232 € oder 39.512 € aus Eigenkapital aufbringen musst, entscheidet oft darüber, ob die Finanzierung überhaupt aufgeht.

Deine Kaufnebenkosten genau berechnen

Die Tabellen oben sind Richtwerte für typische Kaufpreise. Für Deinen konkreten Fall, mit eigener Grundschuldhöhe und mit oder ohne Makler, nimm den Rechner. Er ist kostenlos und rechnet alle 16 Bundesländer.

Wenn Du unsicher bist, wie viel Eigenkapital Du für Kaufpreis und Nebenkosten zusammen brauchst, rechnen wir das mit Dir durch. Wir sitzen in Kassel und finanzieren bundesweit, auch in Rheinland-Pfalz.

Quellen und Stand

  • GNotKG Anlage 2 (Tabelle B), § 34 Abs. 2 GNotKG, für Notar- und Grundbuchgebühren. Bundesrecht, in allen 16 Bundesländern identisch.
  • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Steuerrecht, Fragen und Antworten: Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz seit dem 1. März 2012 fünf Prozent der Gegenleistung.
  • § 3 GrEStG: Freigrenze von 2.500 Euro sowie Steuerbefreiung für Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie und Miterben bei der Nachlassteilung.
  • § 22 GrEStG: Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein.
  • §§ 656a bis 656d BGB, Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision, in Kraft seit dem 23. Dezember 2020.
  • Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: 7,14 % Gesamtprovision inklusive Umsatzsteuer, davon 3,57 % Käuferanteil. Übereinstimmend belegt durch Von Poll und regionale Maklerangaben.
  • KV 21100 und Anmerkung 21101 GNotKG zur reduzierten Gebühr bei gemeinsamer Beurkundung von Kaufvertrag und Grundschuld.

Stand: August 2026. Inhaltlich geprüft von Salomon Davin, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer von Baufivergleich, zugelassen nach § 34i GewO als Immobiliardarlehensvermittler und nach § 34c GewO. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Rheinland-Pfalz den Grunderwerbsteuersatz ändert. Alle Beträge sind Richtwerte: Die exakten Notargebühren hängen vom Einzelfall ab, etwa von der Höhe der Grundschuld und davon, ob Kaufvertrag und Grundschuld gemeinsam beurkundet werden.

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